Das Allemannsretten - wörtlich das Jedermannsrecht - gibt in Norwegen jeder Person, unabhängig von Grundbesitz oder Nationalität, das Recht, sich auf utmark (nicht kultiviertem Land) zu Fuß, auf Ski, mit dem Rad, schwimmend oder paddelnd zu bewegen, dort zu zelten und Beeren, Pilze und Blumen für den Eigenbedarf zu sammeln. Die Wurzeln reichen ins mittelalterliche Gewohnheitsrecht zurück; kodifiziert wurde es 1957 im Freiluftgesetz (Friluftsloven).
In der Praxis heißt das: Sie dürfen frei über offenes Land gehen, auch über privaten Wald und privates Fjell, solange Sie keinen Schaden anrichten und mindestens 150 Meter von bewohnten Häusern entfernt bleiben. Ein bis zwei Nächte zelten ist überall im offenen Gelände erlaubt, ebenfalls in 150 Metern Abstand zur nächsten Behausung, ohne jemanden zu fragen. Für deutsche Gäste, die das strikte Wildcamping-Verbot zu Hause kennen, ist das ein spürbarer Unterschied.
Die Kehrseite ist eine echte Verantwortung: keine Spuren hinterlassen, Weidetiere respektieren und auf ernsthaften Bergtouren die Fjellvettreglene beachten. Zwischen dem 15. April und dem 15. September gilt ein landesweites Verbot offener Feuer in oder nahe Wäldern. Das gesamte DNT-Hüttennetz und die Kultur des Friluftsliv bauen auf diesem Zugangsrecht auf.